CORONAVIRUS

 

Das Coronavirus bestimmt weiterhin unseren Alltag.

Natürlich werden Sauberkeit und Hygiene sowieso in unserem Haus großgeschrieben, trotzdem müssen derzeit zusätzliche Regeln beachtet werden:

 

Für Veranstaltungen, Tagungen, Kongresse, Seminare, Meetings, Fachveranstaltungen, Mitglieder- und Delegiertenversammlungen ...

Die Zutrittsgewährung bei Veranstaltungen nach der 3G-Regel

In gemeinschaftlich genutzten Räumen die Einhaltung des Abstandsgebots; Das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen; die Tragepflicht gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken auf einem festen Platz

 

Jede Person ist verpflichtet:

  • die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html) zu beachten, einschließlich des regelmäßigen Austauschs der Raumluft durch Frischluft in geschlossenen Räumen,
  • bei Vorliegen von typischen Symptomen oder sonstigen Anhaltspunkten für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus grundsätzlich auf physische Kontakte zu anderen Personen zu verzichten (typische Symptome sind z.B. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) und nicht anzureisen.

 

Details zur aktuellen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg finden Sie hier:

https://kkm.brandenburg.de/kkm/de